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  1. Öffnen Sie die Waffenbesitzkarte, auf der die Waffe mit der zu stornierenden Aktivität eingetragen wurde.
  2. Wechseln Sie auf den Reiter "Waffen".
  3. Markieren Sie die betroffene Waffe in der Tabellenansicht auf dem Reiter "Waffen".
  4. Betätigen Sie den Button [Stornieren] in der oberen Menüleiste des Reiters "Waffen".



  5. Markieren Sie den jüngsten Listeneintrag anhand des Datum "Angelegt am" und betätigen Sie den Button [Stornieren] in der oberen Menüleiste der Maske "Aktivitätsübersicht.



  6. Sie können den Vorgang auch mehrfach für eine Waffe wiederholen, um in der Historie weitere NWR Aktivitäten rückgängig zu machen.


Aktivitäten, die einen dauerhaft inaktiven Status, bspw. "vernichtet", für ein Waffenobjekt gesetzt haben, können nicht mehr storniert werden.

Im Zusammenhang mit der Meldung "Sofortstornierung der Aktivität mit diesem Aktivitätstyp ist unzulässig." erstellen Sie bitte einen Korrekturantrag beim Bundesverwaltungsamt. Näheres zum Thema finden Sie auch in diesem Artikel der fachlichen Leitstelle des NWR Hilfestellung bzgl. der Anträge auf Löschungen und Korrekturen von Aktivitäten (nwr-fl.de)

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Info

Wichtige Hinweise um Löschen von Waffen

Eine Löschung von Waffendatensätze sollte immer das letzte Mittel der Wahl zur Lösung eines Problems bei der Waffeneintragung bzw. der Waffenüberlassung sein.

Löschen Sie einen Waffendatensatz nur dann von einer Erlaubnis,

  • nachdem die Waffe von Ihnen/der zuständigen Behörde auf die korrekte Erlaubnis übertragen wurde, Sie nicht mehr für einen Waffendatensatz zuständig sind und lediglich eine lokale Löschung bzw. Korrektur der WBK vornehmen wollen
  • wenn sichergestellt ist, dass die Waffe tatsächlich doppelt im NWR angelegt wurde.
  • wenn ein erneuter Erwerbsvorgang auf der WBK vorgenommen werden musste, um ein fehlerhaftes Erwerbsdatum oder einen Überlasser zu korrigieren. Die Waffe ist somit mehr als 1x mit der selben NWR ID auf der lokalen Erlaubnis verknüpft. Es erfolgt automatisch nur die Löschung des lokalen Waffendatensatzes.


Eine fehlende Zuständigkeit in Bezug auf den Waffendatensatz erkennen Sie anhand eines roten Punktes in der linken oberen Ecke der Waffenmaske.

oder aufgrund gesperrter Schaltflächen für die Kaliber- oder Herstellerfelder und einem grünen Punkt in der oberen linken Ecke der Waffenmaske.

Dies ist die gewünschte Datenkonstellation im Zusammenspiel mit dem Löschvorgang zur Korrektur von fehlerhaft erfassten Waffeneintragungen oder -überlassungen, deren Aktivität nach mehr als 100 Tagen nicht mehr storniert werden konnte.

Erkennen Sie beim Öffnen des Waffendatensatzes einen grünen Punkt in der oberen linken Ecke der Maske und sind zusätzlich die erwähnten Schaltflächen für die Kaliber- oder Herstellerfelder aktiv, wird die Waffe beim Löschen sowohl aus dem lokalen Datenbestand als auch aus dem NWR unwiederbringlich gelöscht!


Sofern der von Ihnen ausgelöste Verwaltungsakt eine Rückgängigmachung der Eintragung/Überlassung erfordert, löschen Sie die betroffene Waffe bitte NICHT, wenn die Waffenverwaltung von Ihnen die Eingabe eines Löschcodes fordert! Stellen Sie nochmals sicher, dass der gewünschte Bezug zwischen Erlaubnis und Waffe durch Eintragung des Datensatzes auf der korrekten Erlaubnis/in der korrekten waffenrechtlichen Zuständigkeit erfolgt ist.

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