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Wichtige Hinweise um Löschen von Waffen Das Löschen von Waffendatensätzen sollte stets das letzte Mittel zur Lösung eines Problems bei der Waffeneintragung oder Waffenüberlassung sein. Löschen Sie einen Waffendatensatz nur in folgenden Fällen:
Eine fehlende Zuständigkeit für den Waffendatensatz erkennen Sie anhand eines roten Punktes in der linken oberen Ecke der Waffenmaske oder aufgrund gesperrter Schaltflächen für die Kaliber- oder Herstellerfelder und einem grünen Punkt in der oberen linken Ecke der Waffenmaske. Dies ist in der Regel die gewünschte Datenkonstellation im Zusammenspiel mit dem Löschvorgang zur Korrektur von fehlerhaft erfassten Waffeneintragungen oder -überlassungen, deren Aktivität nach mehr als 100 Tagen nicht mehr storniert werden konnte.Erkennen Sie beim Öffnen des Waffendatensatzes einen grünen Punkt in der oberen linken Ecke der Maske und sind zusätzlich die erwähnten Schaltflächen für die Kaliber- oder Herstellerfelder aktiv, wird die Waffe beim Löschen sowohl aus dem lokalen Datenbestand als auch aus dem NWR unwiederbringlich gelöscht! Erkennen Sie beim Öffnen des Waffendatensatzes einen grünen Punkt in der oberen linken Ecke der Maske und sind zusätzlich die erwähnten Schaltflächen für die Kaliber- oder Herstellerfelder aktiv, wird die Waffe beim Löschen sowohl aus dem lokalen Datenbestand als auch aus dem NWR unwiederbringlich gelöscht! Sofern der von Ihnen ausgelöste Verwaltungsakt eine Rückgängigmachung der Eintragung oder Überlassung erfordert, löschen Sie die betroffene Waffe bitte NICHT, wenn die Waffenverwaltung von Ihnen die Eingabe eines Löschcodes fordert! Stellen Sie nochmals sicher, dass der gewünschte Bezug zwischen Erlaubnis und Waffe durch Eintragung des Datensatzes auf der korrekten Erlaubnis bzw. in der korrekten waffenrechtlichen Zuständigkeit erfolgt ist. |
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