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  • Die falsche Waffe wurde auf einer Waffenbesitzkarte eingetragen
  • Eine Waffe wurde an den falschen Erwerber überlassen
  • Eine Verlustmeldung wurde versehentlich ausgelöst

Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass eine Stornomeldung nur vom NWR akzeptiert wird, wenn die Waffe nicht noch einmal korrigiert wurde, z.B. durch Änderung des Kalibers.

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Info

Löschen Sie einen Waffendatensatz nur dann von einer Erlaubnis,

  • wenn dieser tatsächlich doppelt im NWR angelegt wurde.
  • nachdem die Waffe von Ihnen/der zuständigen Behörde auf die korrekte Erlaubnis übertragen wurde.

Eine fehlende Zuständigkeit in Bezug auf den Waffendatensatz erkennen Sie anhand eines roten Punktes in der linken oberen Ecke der Waffenmaske

oder aufgrund gesperrter Schaltflächen für die Kaliber- oder Herstellerfelder und einem grünen Punkt in der oberen linken Ecke der Waffenmaske.

In diesem Fall erfolgt die Löschung einer Waffe immer lokal und nur von der aktuelle geöffneten Erlaubnis, z.B. einer Waffenbesitzkarte.

Sofern der von Ihnen ausgelöste Verwaltungsakt eine Rückgängigmachung der Eintragung/Überlassung erfordert, löschen Sie die betroffene Waffe bitte NICHT, wenn die Waffenverwaltung von Ihnen die Eingabe eines Löschcodes fordert!
Stellen Sie nochmals sicher, dass der gewünschte Bezug zwischen Erlaubnis und Waffe durch Eintragung des Datensatzes auf der korrekten Erlaubnis/in der korrekten waffenrechtlichen Zuständigkeit erfolgt ist.

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