Doppelte Personen im eigenen Datenbestand können bspw. durch den Zuzug eines WBK-Inhabers aus der Zuständigkeit einer Stadtverwaltung in den Bereich eines für den Jagdschein zuständigen Landkreises entstehen. Auch im Nationalen Waffenregister können Dubletten vorhanden sein, die von der zuständigen Waffenbehörde überprüft und evtl. zu einem Datensatz zusammengeführt werden müssen.
Öffnen Sie die identifizierten Dublikate mit Hilfe des Quickfinders in der Waffen- oder Jagdverwaltung. Vergleichen Sie die doppelten Datensätze, indem Sie jeweils die Fenster des „Navigators“ nebeneinander anordnen.
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