Soll die Nachberichtspflicht des Verfassungsschutzes für eine Person in Ihrer Zuständigkeit Ihrem Zuständigkeitsbereich enden, muss die müssen offene oder bereits beantwortete Auskunft über die Registerauskunft Registerauskünfte gelöscht werden. Hierdurch Dadurch wird automatisch eine elektronische Löschmitteilung an den Server des Verfassungsschutzes übermittelt und gesendet, wodurch die betreffende Person im zentralen System für weitere Nachrichten deaktiviert wird.
Diese Vorgehensweise lässt sich mit den OSiP-Abfrageprofilen sowie mit den XML-basierten Abfrageprofilen in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt umsetzen. Für Anfragen, die per CSV-Datei übermittelt wurden, müssen Löschanforderungen manuell an den Verfassungsschutz versendet werden.
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Die Option „Datensatz entfernen“ löscht die Abfragedaten vollständig, sowohl auf dem zentralen Server als auch in der WorkOffice-Datenbank. |
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Wenn sich die Person bereits in den "Archivierten Auskünften" befinden, klicken Sie den Datensatz bitte mit der rechten Maustaste an und wählen Sie aus dem Untermenü "Archivierung aufheben". Anschließend kann die Löschmeldung, wie im folgenden Abschnitt beschrieben, aus den beantworteten Auskünften erfolgen. |
Um eine Anfrage zu löschen markieren Sie die gewünschte Person in der entsprechenden Übersichtstabelle, klicken diese mit der rechten Maustaste an und wählen hier [Datensatz entfernen].
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Für OSiP-Anfragen sollte ab der WorkOffice-Version 8.15 die Option „LfV Löschmeldung erzeugen“ verwendet werden. Dadurch ist es möglich, Daten ausschließlich auf dem zentralen OSiP-Server zu löschen, während die lokal gespeicherten Abfragedaten erhalten bleiben. |
Bestätigen Sie die darauf folgende Meldung bitte mit [Ja], wenn Sie den Vorgang fortsetzen möchten.
Bestätigen Sie die zweite Abfrage zur Löschung des lokalen Datensatzes bitte ebenfalls mit [Ja].
Trotz der Löschung des Anfragedatensatzes ist das Datum der Anfrage/Antwort weiterhin für evtl. folgende Regelüberprüfungen bei einer Person protokolliert.
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