Die Condition Einwohnerwesenschnittstelle unterstützt Sie dabei, Personen die ihre erste waffenrechtliche/sprengstoffrechtliche Erlaubnis erhalten haben bzw. Personen denen die letzte waffenrechtliche/sprengstoffrechtliche Erlaubnis entzogen wurden, in einem vordefinierten Dateiformat an Ihr Einwohnermeldeamt zu übersenden (gemäß § 44 Waffengesetz und gemäß § 39a Sprengstoffgesetz). Zur Auswahl stehen dabei die Exportprofile für die gängigen EWO-Systeme "HSH MESO", "OK.EWO" und "ekom21 Pamela". Sollten die in Ihrem Zuständigkeitsbereich ansässigen Gemeindeverwaltungen unterschiedliche Einwohnermeldewesen-Programme einsetzen, können diese ebenfalls, mit einer nach Kreisgemeindeschlüsseln getrennten Konfiguration, beliefert werden.
Um die Einwohnerwesenschnittstelle aufzurufen, klicken Sie den unten rechts in der Windows-Taskleiste befindlichen "WorkOffice Schnellstartwürfel" mit der linken Maustaste an und wählen dann den Optionspunkt "Condition Einwohnerwesenschnittstelle" aus. Alternativ verwenden Sie den unter "Start -> Programme -> Condition WorkOffice XP" befindlichen Eintrag.

Wann werden Datensätze exportiert?
Welche Datensatztypen werden einbezogen?
Nicht übermittelt werden Anträge auf erstmalige Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis im örtlichen Zuständigkeitsbereich einer Waffenbehörde. |