Versuchen Sie bitte immer zuerst einen fehlerhaften Waffeneintrag mit Hilfe der Schaltfläche „Stornieren“ in der WBK-Maske (obere Menüleiste) oder direkt über die Waffenmaske zu stornieren, bevor Sie weitere Aktivitätsobjekte im NWR erzeugen. |
Erwerbs- und Überlassungsaktivitäten können seit dem 1. August 2024 innerhalb einer 100-Tages-Frist im NWR storniert werden. Die Rückabwicklung, auch als "Sofortstorno" bekannt, erlaubt es, fehlerhafte Meldungen an das NWR zurückzunehmen und korrekt neu zu übermitteln. Dies gewährleistet die Datenqualität und -integrität im Register. Dank der verlängerten Frist haben alle beteiligten Stellen mehr Zeit, Fehler zu erkennen und zu korrigieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Stornomeldung nur vom NWR akzeptiert wird, wenn die Waffe nicht bereits korrigiert wurde, z.B. durch Änderung des Kalibers oder der Seriennummer. Darüber hinaus darf keine Statusanpassung aus der Waffenmaske heraus erfolgt sein.
Falls in Ihrer Behörde die Notwendigkeit der Aktivitätsstornierung basierend auf den zuvor genannten Fällen entsteht, folgen Sie bitte der unten stehenden Anweisung:


Aktivitäten, die einen dauerhaft inaktiven Status, bspw. "vernichtet", für ein Waffenobjekt gesetzt haben, können nicht mehr storniert werden.
Im Zusammenhang mit der Meldung "Sofortstornierung der Aktivität mit diesem Aktivitätstyp ist unzulässig." erstellen Sie bitte einen Korrekturantrag beim Bundesverwaltungsamt. Näheres zum Thema finden Sie auch in diesem Artikel der fachlichen Leitstelle des NWR Hilfestellung bzgl. der Anträge auf Löschungen und Korrekturen von Aktivitäten (nwr-fl.de)

Wichtige Hinweise um Löschen von Waffen Eine Löschung von Waffendatensätze sollte immer das letzte Mittel der Wahl zur Lösung eines Problems bei der Waffeneintragung bzw. der Waffenüberlassung sein. Löschen Sie einen Waffendatensatz nur dann von einer Erlaubnis,
Eine fehlende Zuständigkeit in Bezug auf den Waffendatensatz erkennen Sie anhand eines roten Punktes in der linken oberen Ecke der Waffenmaske.
oder aufgrund gesperrter Schaltflächen für die Kaliber- oder Herstellerfelder und einem grünen Punkt in der oberen linken Ecke der Waffenmaske.
Dies ist die gewünschte Datenkonstellation im Zusammenspiel mit dem Löschvorgang zur Korrektur von fehlerhaft erfassten Waffeneintragungen oder -überlassungen, deren Aktivität nach mehr als 100 Tagen nicht mehr storniert werden konnte. Erkennen Sie beim Öffnen des Waffendatensatzes einen grünen Punkt in der oberen linken Ecke der Maske und sind zusätzlich die erwähnten Schaltflächen für die Kaliber- oder Herstellerfelder aktiv, wird die Waffe beim Löschen sowohl aus dem lokalen Datenbestand als auch aus dem NWR unwiederbringlich gelöscht! Sofern der von Ihnen ausgelöste Verwaltungsakt eine Rückgängigmachung der Eintragung/Überlassung erfordert, löschen Sie die betroffene Waffe bitte NICHT, wenn die Waffenverwaltung von Ihnen die Eingabe eines Löschcodes fordert! Stellen Sie nochmals sicher, dass der gewünschte Bezug zwischen Erlaubnis und Waffe durch Eintragung des Datensatzes auf der korrekten Erlaubnis/in der korrekten waffenrechtlichen Zuständigkeit erfolgt ist.
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Waffenverwaltung
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