NWR Hinweismeldungen


2/6-Regelung für Sportschützen

Waffenüberlassung an Person in Mitgliedsstaat
Wird die Überlassungsart
- "Überlassen an vom Geltungsbereich des Waffengesetzes ausgenommene Behörden und Institutionen",
- "Überlassen an Erwerber in Mitgliedsstaat",
- "Überlassen an Erwerber in Drittstaat",
- "Überlassen an sonstigen Berechtigten",
- "Überlassen an Erwerber ohne vorhandene Anzeigebescheinigung und ohne Erlaubnis nach §21 WaffG"
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