Bei verteilter waffenrechtlicher Zuständigkeit für eine natürliche Person, bspw. bei Erteilung einer WBK durch die Wohnsitzbehörde und gleichzeitiger Ausstellung einer Waffenhandelserlaubnis durch die zuständige Behörde am Hauptsitz eines Unternehmens, wird das Erstellen einer Personendublette in Nationalen Waffenregister notwendig.
Zu Dubletten siehe auch https://nwr-fl.de/faq-wb-27.html sowie den Leitfaden Umgang mit Dubletten, herausgegeben durch das Bundesverwaltungsamt am 30.04.2013. |
Fügen Sie die erforderlichen Schritte hinzu:





Personendubletten stellen eigenständige, gleichwertige Datenobjekte im NWR dar. Sie weisen jeweils unterschiedliche NWR-IDs auf und sind über diese Nummer jederzeit eindeutig identifizierbar. |
Waffenverwaltung
Verwandte Artikel erscheinen hier basierend auf den Stichwörtern, die Sie auswählen. Klicken Sie, um das Makro zu bearbeiten und Stichwörter hinzuzufügen oder zu ändern.
|