Der hier beschriebene Sachverhalt kann angewendet werden, wenn die vormals getrennte Zuständigkeit für bspw. eine Waffenhandelserlaubnis und eine Sportschützen-WBK durch die Verlegung des Unternehmenssitzes zukünftig in den Bereich ein und derselben Waffenbehörde fällt.
Lesen Sie hierzu bitte auch den unter 4.2 beschriebenen Sachverhalt Zusammenführen von Dubletten im Bereich einer Waffenbehörde des Leitfadens Umgang mit Dubletten, herausgegeben durch das Bundesverwaltungsamt am 30.04.2013. |
Fügen Sie die erforderlichen Schritte hinzu:




Um die beschriebene Vorgehensweise anwenden zu können ist es notwendig, dass zwischen zwei Personendatensätzen bereits über die Personenstamm-ID eine Dublettenverknüpfung hergestellt wurde. Ein Zuständigkeitswechsel unter nicht miteinander verknüpften Personen ist nicht möglich. |
Waffenverwaltung
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