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Erwerbs- und Überlassungsaktivitäten können seit dem 011. August 2024 innerhalb einer 100-Tages-Frist im NWR storniert werden. Die Rückabwicklung, auch als "Sofortstorno" bekannt, erlaubt es, fehlerhafte Meldungen an das NWR zurückzunehmen und korrekt neu zu übermitteln. Dies gewährleistet die Datenqualität und -integrität im Register. Dank der verlängerten Frist haben alle beteiligten Stellen mehr Zeit, Fehler zu erkennen und zu korrigieren.
Beispiele:
- Die falsche Waffe wurde auf einer Waffenbesitzkarte eingetragen.
- Eine Waffe wurde an den falschen Erwerber überlassen.
- Eine Verlustmeldung wurde versehentlich ausgelöst.
- Eine Waffe wurde fälschlicherweise zerlegt, anstatt die notwendigen Teile zu entnehmen und im Anschluss neue Waffenteile zu verbauen.
- etcEtc.
Hierbei Es ist es wichtig zu beachten, dass eine Stornomeldung nur vom NWR akzeptiert wird, wenn die Waffe nicht noch einmal bereits korrigiert wurde, z.B. durch Änderung des Kalibers oder der Seriennummer. Darüber hinaus darf keine Statusanpassung aus der Waffenmaske heraus erfolgt sein.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Falls in Ihrer Behörde die Notwendigkeit der Aktivitätsstornierung basierend auf den zuvor genannten Fällen entsteht, folgen Sie bitte der unten stehenden Anweisung:
- Öffnen Sie die Waffenbesitzkarte, auf der die Waffe mit der zu stornierenden Aktivität eingetragen wurde.
- Wechseln Sie auf den Reiter "Waffen".
- Markieren Sie die betroffene Waffe in der Tabellenansicht auf dem Reiter "Waffen".
- Betätigen Sie den Button [Stornieren] in der oberen Menüleiste des Reiters "Waffen".
- Markieren Sie den jüngsten Listeneintrag anhand des Datum "Angelegt am" und betätigen Sie den Button [Stornieren] in der oberen Menüleiste der Maske "Aktivitätsübersicht.
- Sie können den Vorgang auch mehrfach für eine Waffe wiederholen, um in der Historie weitere NWR Aktivitäten rückgängig zu machen.
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